Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen

Ein neues Instrument der Sanierungsberatung

Durch das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) hat der Gesetzgeber zum 01. Januar 2021 ein neues Instrument zur Sanierung von Unternehmen in Kraft gesetzt. Ziel ist es, die Restrukturierung in Deutschland zu vereinfachen und die bereits bestehenden Restrukturierungsinstrumente sinnvoll zu ergänzen. Das StaRUG schließt die Lücke zwischen der außergerichtlichen Sanierung und einem Insolvenzverfahren mit seinen verschiedenen Verfahrenswegen. 

Die Erweiterung des Sanierungsspektrums ist sowohl für Unternehmen als auch für Gläubiger von Bedeutung.

Unternehmen und Geschäftsführung

Der Restrukturierungsrahmen bietet Unternehmen und Geschäftsführung die Möglichkeit, sich ohne das Stigma der Insolvenz zu sanieren. Unterstützt durch Sanierungsberater und CRO steuert die Geschäftsführung die Restrukturierung in Eigenregie. Für den Restrukturierungsplan ist die Zustimmung von 75% der einbezogenen Gläubiger ausreichend, so dass die Störung durch Einzelne verhindert werden kann.

Gläubiger

Der Restrukturierungsrahmen sollte als Chance verstanden werden. Zukünftig zu realisierende Sanierungserfolge kommen letztlich allen Gläubigern zugute. Die Möglichkeit einer konsensualen Sanierung erhöht sich durch eine ausreichende Abstimmungsmehrheit von 75%. Der rechtzeitige Einstieg in das Sanierungsverfahren schafft Vertrauen und erhöht dadurch die Chancen einer erfolgreichen Restrukturierung deutlich.

Wege in den Restrukturierungsrahmen

Auf Basis frühzeitig erkannter Krisensignalen ist eine gute Vorbereitung zur Anwendung des Restrukturierungsrahmens unerlässlich. Lediglich der Beginn des Restrukturierungsprozesses muss bei Gericht angezeigt werden. Dazu dienen Unterlagen, die eine angemessene Vorbereitung auf die Restrukturierung belegen:

  • Liquiditätsforecast, der zumindest kurzfristig keine drohende Zahlungsunfähigkeit aufzeigt
  • Der Entwurf eines Restrukturierungsplans oder mindestens ein Konzept für die Restrukturierung
  • Aktueller Verhandlungsstand mit den betroffenen Gläubigern
     

Anlässlich des gemäß EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzten Restrukturierungsrahmens hat Angermann Consult aktuell ein Informationsblatt herausgebracht, in dem unter anderem die Kernpunkte des Restrukturierungsrahmens gemäß StaRUG übersichtlich herausgearbeitet wurden. Außerdem werden Beratungsleistungen zur Anwendung des Restrukturierungsrahmens dargestellt. 

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