01 / Sanierung / Restrukturierung

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01 / Sanierung / Restrukturierung

Angermann consult & valuation berät mittelständische Unternehmen bei der Sanierung und Restrukturierung. Angepasst auf die Unternehmenssituation bieten wir in einer ersten Phase die Erarbeitung einer konzeptionellen Grundlage mit kurzfristiger Liquiditätsplanung, Independent Business Review mit Fortführungsprognose oder vollstufigen Sanierungskonzept. 

Auf dem Weg zu einer wirtschaftlichen Stabilisierung und nachhaltigen Ertragsfähigkeit begleiten wir mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung vereinbarter Restrukturierungsmaßnahmen. Hierbei arbeiten wir eng mit Industrieexperten/Interim Managern von  ausgewählten Kooperationspartnern zusammen.

Mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen wurde ein Instrument zur Sanierung außerhalb der Insolvenz eingeführt, das eingesetzt werden kann, wenn keine Einigung mit allen Gläubigerparteien gelingt.

Sollte der Weg einer Insolvenz im Regelverfahren oder als Eigenverwaltung bzw. Schutzschirmverfahren notwendig werden, bietet Angermann Consult kurzfristige Liquiditätsplanung und Reporting beim Übergang in die Insolvenz sowie im laufenden Verfahren an.

  • Kurzfristige Liquiditätsplanung - Fortbestehensprognose IDW S11

    Wenn sich ein Unternehmen in einer sehr angespannten Liquiditätssituation befindet, sind Transparenz und schnelle Hilfe wesentliche Voraussetzungen, um die Situation in den Griff zu bekommen. Um mit den Finanzpartnern die entsprechenden Gespräche zu führen und Haftungsrisiken zu reduzieren, ist eine kurzfristige Liquiditätsplanung mit  Fortbestehensprognose unter Berücksichtigung des IDW S11 zu erstellen.
    Eine kurzfristige Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung des IDW S11 gewährleistet ein strukturiertes Vorgehen bei der wirtschaftlichen Beurteilung von Insolvenzantragsgründen. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung und somit zur Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit und damit der Insolvenz entwickelt.

    Typisches Projektvorgehen von Angermann Consult
     

    Bestandsaufnahme & Standortbestimmung

    • Analyse und Dokumentation von Forderungen, Verbindlichkeiten, Vorräten und anderen Liquiditätstreibern
    • Erstellung einer finanz- und leistungswirtschaftlichen Analyse
    • Überführung aller wesentlichen Geschäftsdaten in ein Finanztool
    • Ausarbeitung zusätzlicher transparenzschaffender Auswertungen und Simulationen

     

    Integrierte Planungen & kurzfristige Liquiditätsplanung

    • Würdigung der erarbeiteten Maßnahmen und Überführung in die Planung
    • Finanzplanung mit Maßnahmen zur Sicherstellung der Durchfinanzierung
    • Erstellung 13-Wochen Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

     

    Abstimmung mit Finanzpartnern/Stakeholdern

    • Die Zahlungsfähigkeit und Überschuldung werden verbindlich eingeschätzt und dokumentiert
    • Aufbauend auf der Planung und den gewonnenen Erkenntnissen wird ein Gutachten erarbeitet
    • Angermann Consult unterstützt bei allen notwendigen Verhandlungen mit den Finanzpartnern
    • Der Bericht wird den relevanten Stakeholdern zur Verfügung gestellt und präsentiert
       

    Laufendes Reporting & Maßnahmencontrolling

     

    Zielsetzung

    Mit der Fortbestehensprognose IDW S11 werden mögliche Insolvenzeintrittsgründe (drohende Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) identifiziert. Außerdem werden geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung bzw. Kapitaldienstfähigkeit aufgezeigt. Durch die kurzfristige Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung des IDW S11 wird für die Geschäftsführung sowie die Finanzierungspartner rechtlich und konzeptionell die Basis für die bestehende Finanzierung sowie anstehende Kreditentscheidungen geschaffen.

  • Independent Business Review - Fortführungsprognose

    Bei dem Independent Business Review handelt es sich um eine unabhängige und objektive Experteneinschätzung. Diese umfasst die Aufnahme der wirtschaftlichen Ausgangssituation mit Zahlen (GuV, Bilanz, Cash Flow), Organisation und Prozessen sowie der strategischen Marktposition. Darauf aufbauend werden Handlungsempfehlungen abgeleitet und in einem Restrukturierungsplan dokumentiert. Eine integrierte Unternehmensplanung (Ergebnis, Finanzen und Eigenkapital) wird als Ausblick der wirtschaftlichen Entwicklung plausibilisiert. Die Prüfung möglicher Insolvenztatbestände (drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung) sowie Kapitaldienstfähigkeit, Durchfinanzierung und nachhaltige Ergebnisfähigkeit sind Voraussetzung einer Fortführungsprognose. Neben der Transparenz für die Geschäftsführung und somit als Aufsatzpunkt für finanzwirtschaftliche und leistungswirtschaftliche Restrukturierung dient der Independent Business Review auch der externen Information von Finanzpartnern und weiteren Stakeholdern.

    Zur Darstellung der wirtschaftlichen Ausgangslage sind vier Aspekte relevant:

    1) Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage (der letzten 3 Geschäftsjahre)

     

    2) Organisation und Prozesse

    • Gesellschafts- und Organisationsstruktur
    • Geschäftsprozesse
    • Steuerungsinstrumente / integrierte IT-Software-Architektur

     

    3) Strategische Marktposition

    • Produkt- und Leistungsprogramm
    • Kunden- und Vertriebsstruktur
    • Wettbewerbsstruktur
    • Lieferantenstruktur

     

    4) Spartenerfolgsrechnung

    Ausgerichtet auf die Marktbearbeitung nach:

    • Produktgruppen
    • Kunden/ Branchen
    • Regionen

     

    Zielsetzung des Unternehmensreviews ist es, auf Basis der wirtschaftlichen Ausgangslage, den Weg zur Restrukturierung, bzw. Weiterentwicklung des Unternehmens aufzuzeigen.

    Unternehmensplanung

    • Umsatz- und Ergebnisplanung
    • Finanz- und Cash-Flow-Planung
    • Bilanzplanung

     

    Maßnahmen

    • Strategische Ausrichtung
    • Strukturelle Veränderung
    • Operative Restrukturierung

     

  • Vollstufiges Sanierungskonzept - IDW S6

    Die Anforderungen an ein Sanierungskonzept ergeben sich aus den rechtlich zwingenden Mindestanforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie dem Standard IDW S6. Ein Sanierungskonzept umfasst die Aufnahme der wirtschaftlichen Ausgangssituation mit Zahlen (GuV, Bilanz, Cash Flow), Organisation und Prozessen sowie der strategischen Marktposition. In einem ersten Schritt werden die Insolvenztatbestände (drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung) geprüft. Das Krisenstadium des Unternehmens sowie Krisenursachen werden analysiert. Leitbild und Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens werden abgeleitet. Darauf aufbauend werden Sanierungsmaßnahmen erarbeitet und in einem Sanierungsplan dokumentiert. Eine integrierte Unternehmensplanung (Ergebnis, Finanzen und Bilanz) wird als Ausblick der wirtschaftlichen Entwicklung plausibilisiert. In einem abschließenden Votum zur Sanierungsfähigkeit des Unternehmens werden die Renditefähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit sowie die Kapitaldienstfähigkeit und Durchfinanzierung gewürdigt. Das Sanierungskonzept liefert insbesondere für die Finanzpartner des Unternehmens die Grundlage zur Bestätigung ihres Engagements bzw. zur Gewährung von Sanierungsbeiträgen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Geschäftsführung zur Umsetzung der verabschiedeten Sanierungsmaßnahmen. Die wirtschaftliche Entwicklung im Betrachtungszeitraum wird in einem Reporting transparent gehalten. Dieses beinhaltet auch ein Monitoring der Sanierungsmaßnahmen.

    Die Voraussetzung für die Sanierungsfähigkeit lässt sich an fünf Kriterien feststellen:

     

    Marktberechtigung

    Wie hoch sind die künftigen Marktchancen des sanierten Unternehmens?

    Wie hoch ist seine Wettbewerbsfähigkeit auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten?

    Liquidität

    Ist die Finanzierung der Gesellschaft unter Einbeziehung der identifizierten Maßnahmen gesichert?

    Rentabilität

    Ist das Unternehmen in der Lage, in einem angemessenen Zeitraum zu einer branchenüblichen Ertragskraft zurückzukehren?

    Management

    Ist das Management in der Lage und gewillt, die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens umzusetzen?

    Rechtliche Gegebenheiten

    Stehen der Sanierung rechtliche oder tatsächliche Gründe entgegen (z. B. Insolvenzgründe/siehe auch Fortbestehensprognose)?

    Darüber hinaus hat der BGH mit seiner Rechtsprechung Mindestanforderungen für Sanierungskonzepte vorgegeben:

    Rechtlich zwingende Mindestanforderungen der höchstrichterlichen Rechtssprechung
    • Das Sanierungsgutachten geht von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten des Unternehmens aus und ist durchführbar.
    • Es lagen die erforderlichen Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens vor.
    • Das Sanierungsgutachten enthält eine Analyse der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens im Rahmen seiner Wirtschaftsbranche und es erfasst die Krisenursachen.
    • Es erfolgt eine zutreffende Beurteilung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens.
    • Das Unternehmen ist objektiv sanierungsfähig und die für seine Sanierung konkret in Angriff genommenen Maßnahmen sind insgesamt objektiv geeignet, das Unternehmen in überschaubarer Zeit durchgreifend zu sanieren.
    • Die geplanten Sanierungsmaßnahmen wurden objektiv sachgerecht eingeleitet.
    • Das Sanierungsgutachten enthält ein Fazit mit eindeutiger Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Unternehmens.

    Diese Mindestanforderungen hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) im IDW-Standard S6 zusammengefasst. Eine Anlehnung an diesen Standard bietet somit Orientierung und einen bekannten Rahmen für sämtliche Stakeholder des betrachteten Unternehmens und insbesondere seiner Finanzierungspartner.

    Ablauf:
    Bestandsaufnahme und Standortbestimmung
    •    Erstellung der finanz- und leistungswirtschaftlichen Analyse
    •    Auswertungen zur Ergebnisentstehung
    •    Ggf. normalisierte Ergebnisse

    Identifizierung von Verbesserungspotenzialen
    •    Herausarbeiten der Krisenursachen
    •    Bestimmung des Krisenstadiums
    •    Einschätzung der wesentlichen Kernprozesse
    •    Überführung der individuellen Lösungsansätze in konkrete Maßnahmenpläne
    •    Bewertung der Maßnahmen (qualitativ und monetär)

    Strategie und Marktpositionierung
    •    Marktanalyse
    •    Mitbewerberanalyse
    •    Analyse der Kernkompetenzen
    •    SWOT-Analyse
    •    Strategiedefinition und –einschätzung
    •    Leitbild des sanierten Unternehmens

    Integrierte Planung und Präsentation
    •    Überführung der erarbeiteten Erkenntnisse in eine integrierte Planung (GuV, Finanzen und Bilanz)
    •    Würdigung der identifizierten Maßnahmen
    •    Verbindliche Einschätzung der Sanierungsfähigkeit
    •    Berichtspräsentation für die Finanzierungspartner (nach Freigabe durch die Geschäftsführung)

    IDW S6

    Der IDW S6 beschreibt die „Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten“ und ist für Wirtschaftsprüfer verbindlich. Als Standard wird er auch von Beratungsunternehmen und Spezialkreditabteilungen der Kreditinstitute berücksichtigt. Der IDW S6 definiert einen mehrstufigen Ansatz zur Prüfung der Sanierungsfähigkeit.

    Zielsetzung
    Ein Sanierungsgutachten gibt der Geschäftsführung sowie den Finanzierungspartnern  Rechtssicherheit über die Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit des Unternehmens sowie seine insolvenzrechtlichen Pflichten. Es schafft Transparenz bei relevanten Stakeholdern, identifiziert Krisenursachen und legt Potenziale des Unternehmens offen. Das übergeordnete Ziel ist die nachhaltige Sanierung des Unternehmens mit einer Rückkehr zu einer branchenüblichen Ertragskraft und einer gesicherten Finanzierung. Sanierungskonzepte nach IDW S6 sind eine der wesentlichen Voraussetzungen bei Kreditentscheidungen (Kreditprolongation, Überbrückungskredit, Tilgungsaussetzung sowie Stundung, Sicherheitenfreigabe und Sanierungskreditvergabe).

  • Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen /StaRUG

    Durch das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) hat der Gesetzgeber ab Januar 2021 ein zusätzliches Instrument zur Sanierung von Unternehmen außerhalb der Insolvenz in Kraft gesetzt. Ziel ist es, die Restrukturierung in Deutschland zu vereinfachen und die bereits bestehenden Sanierungsinstrumente sinnvoll zu ergänzen. Das StaRUG schließt die Lücke zwischen der außergerichtlichen Sanierung und einem Insolvenzverfahren mit seinen verschiedenen Verfahrenswegen.

    Ein wesentliches Kernelement des StaRUG ist die Annahme des Restrukturierungsplans mit 75% Zustimmung der einbezogenen Gläubiger. Für den zu erstellenden Restrukturierungsplan ist ein Prognosezeitraum von 24 Monaten vorgesehen.

    Auf Basis frühzeitig erkannter Krisensignalen ist eine gute Vorbereitung zur Anwendung des Restrukturierungsrahmens unerlässlich. Lediglich der Beginn des Restrukturierungsprozesses muss bei Gericht angezeigt werden. Dazu dienen Unterlagen, die eine angemessene Vorbereitung auf die Restrukturierung belegen:

    • Liquiditätsforecast der zumindest kurzfristig keine drohende Zahlungsunfähigkeit aufzeigt
    • Der Entwurf eines Restrukturierungsplans oder mindestens ein Konzept für die Restrukturierung
    • Aktueller Verhandlungsstand mit den betroffenen Gläubigern

     

    Beratungsleistungen zur Anwendung des Restrukturierungsrahmens

    Für den Sanierungsprozess auf Basis des Restrukturierungsrahmens bieten wir Sanierungskompetenz sowie finanzwirtschaftliche- und leistungswirtschaftliche Beratung und gemeinschaftlich in Kombination Insolvenzberatung durch erfahrene Insolvenzrechtler sowie Führungsunterstützung durch einen CRO mit Restrukturierungsverantwortung

    Frühwarnsystem

    • Frühzeitige Reaktion auf sich abzeichnende Krisensignale
    • Kurzfristige Liquiditätsplanung
    • Aufbau eines unternehmensindividuell zugeschnittenen Frühwarnsystems

     

    Restrukturierungsplan

    • Wirtschaftliche Ausgangssituation
    • Restrukturierungsmaßnahmen I und II
    • Integrierte Unternehmensplanung 
    • Sanierungspfad mit Vergleichsrechnung

     

    CRO

    • Interimistische Unterstützung der Geschäftsleitung durch einen erfahrenen Restrukturierer
    • Erarbeitung der Restrukturierungsmaßnahmen
    • Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen

     

    Restrukturierungsbeauftragter

    • Externe, objektive Position zwischen Unternehmen, Gericht und Gläubigern
    • Freiwillig hinzugezogen oder zwingend bestellt
    • Erfahrener Restrukturierer

     

    Restrukturierungsmaßnahmen

    • Maßnahmen I, die im Plan geregelt werden können
    • Maßnahmen II, die Gläubiger von der Sinnhaftigkeit der Restrukturierung überzeugen
    • Detaillierung der Maßnahmen
    • Festlegung von Verantwortlichkeiten und Zeitschienen

     

    Vermögens- und Kapitalmaßnahmen 

    • Bewertung von Vermögensgegenständen
    • Verkauf nicht betriebsnotwendiger Immobilen und Maschinen
    • Sale & Lease Back von Anlagen und Maschinen
    • Investorensuche

     

    Ein großer Vorteil des Restrukturierungsrahmens ist, dass er Unternehmen und Geschäftsführung die Möglichkeit bietet, sich ohne das Stigma der Insolvenz zu sanieren. 
     

  • Liquiditätssteuerung und Reporting in der Insolvenz

    Zeichnen sich für ein Unternehmen mit drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung Insolvenztatbestände ab, ist die Transparenz der Liquiditätssituation ein wichtiges Steuerungsinstrument. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Geschäftsführung - ggf. mit insolvenzrechtlichem Rat - für eine Regelinsolvenz oder eine Eigenverwaltung bzw. ein Schutzschirmverfahren entscheidet.

    Angermann Consult berät mittelständische Unternehmen bei der Erstellung eines 13 Wochen Liquiditätsforecast und eines Financial Reportings.

    Erfolgt die Beratungsunterstützung bereits in einer vorinsolvenzlichen Krisensituation, so werden Liquiditätsforecast und Reporting unter Fortführungsprämisse erstellt. Mit Anmeldung der vorläufigen Insolvenz, sind im Liquiditätsforecast insolvenzrechtliche Besonderheiten wie Insolvenzausfallgeld, Umgang mit Altkreditoren oder Umsatzsteuerverpflichtungen zu berücksichtigen. Erfolgt für das Unternehmen der Übergang vom vorläufigen Verfahren in die Insolvenzeröffnung, ein Insolvenzplanverfahren oder eine übertragende Sanierung, so gilt es auch dies im 13 Wochen Liquiditätsforecast vorrausschauend abzubilden.

     
    Ein Liquiditätsforecast ist für die Geschäftsleitung sowie für den (vorläufigen) Insolvenzverwalter oder Sachwalter ein wichtiges Steuerungsinstrument und kann auch der Entscheidungsfindung dienen. Er bildet die Einzahlungs- und Auszahlungsströme auf Wochenbasis unter going concern bzw. insolvenzrechtlichen Prämissen ab. So können Liquiditätsunterdeckungen und damit Zahlungsstockungen oder die drohende Zahlungsunfähigkeit in Höhe und zeitlichem Verlauf detaillierter dargestellt werden. 

     

    Im Rahmen des Financial Reporting werden wichtige Steuerungsparameter vorinsolvenzlich, in der vorläufigen Insolvenz sowie im Anschlussverfahren aufgezeigt:

    • Ergebnisentwicklung
    • Working Capital (Debitoren, Kreditoren und Vorräte)
    • Auftragsbestand/Auftragseingang
    • Umsatzforecast
    • Einkaufsforecast

     

    Eine Unternehmensplanung in der (vorläufigen) Insolvenz wird als Grundlage für die Weiterentwicklung des Unternehmens erarbeitet. Diese kann als Bestandteil des darstellenden Teils eines Insolvenzplanes herangezogen werden.

    Sollte ein Distressed M&A Prozess initiiert werden, dient diese Planung Gläubigern und Verwaltern sowie potentiellen Investoren als Orientierung.

    Die Betrachtung von Bilanzpositionen des Anlagevermögens, wie Immobilien oder Maschinen und Anlagen sowie des Vorratsvermögens zeigt Möglichkeiten, liquiditätsschöpfende Maßnahmen durch Verkauf oder Sale & Lease Back zu initiieren.
     

  • Die Rolle des Interim CRO im Restrukturierungsprozess


    Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen, welche von Beratern erarbeitet und mit Unterstützung von Interim Managern umgesetzt werden, können in Krisensituationen ein rettender Notanker für Unternehmen sein.

    Um Ihnen in dieser schwierigen Zeit ein breiteres Leistungsspektrum bieten zu können, arbeite wir mit ausgewählten Kooperationspartnern zusammen. 

     

    Einsatz der Interim Manager im Bereich Restrukturierung

    Agermann Consult kann Ihnen erfahrene,  Industrieexperten/Interimmanager zur Verfügung stellen, die sich als Interim CRO in Ihrem Unternehmen mit entsprechenden Krisen beschäftigen und gemeinsam mit der Geschäftsleitung eine strategische Ausrichtung definieren und umsetzen. Dabei werden Kontrollmechanismen etabliert, die sicherstellen, dass die Neuausrichtung nachhaltig überwacht und erfolgreich gesteuert werden kann. 

    Der Fokus liegt auf der Umsetzung dieser Maßnahmen, die durch die operative Praxiserfahrung, aber auch das unternehmerische Denken und Handeln der Interim Manager effizient und gewinnbringend eingebracht werden.

    Wir sind in der Lage, in kürzester Zeit:

    • Die Krisensituation, in der sich ein Unternehmen befindet, zu ermitteln
    • Die Quick-Wins ermitteln, die die Abwärtsspirale abfedern
    • Genügend Raum zu schaffen, die strategische Neuausrichtung zu entwickeln
    • Das Unternehmen wieder nachhaltig und dauerhaft in die Gewinnzone zu fahren

     

    Selbstverständlich übernehmen die Interim Manager auch die Verantwortung, die Umsetzungsmaßnahmen einzuführen und durchzusetzen.

    Einsatz der Interim Manager im Bereich Sanierung

    Bei der Sanierung kommt es ebenfalls auf schnelle und durchgreifende Umsetzung der Maßnahmen zur Stabilisierung des Unternehmens und dem Sicherstellen der notwendigen Liquidität an, um den Insolvenzfall zu vermeiden.

    In Ergänzung arbeitet Angermann Consult mit Experten im Bereich der leistungswirtschaftlichen Restrukturierung, die schnell und effizient in die Prozesse eingreifen und den Gang zum Insolvenzgereicht vermeiden können.

    • Die Experten fungieren dabei als Mittler zwischen den Stakeholdern (Gesellschafter, Lieferanten, Kunden sowie den gesetzlichen Institutionen)
    • Unterstützung des Geschäftsführers in diesen komplexen Verfahren
    • Sicherstellung, dass mögliche Haftungsgefahren, sei es zivilrechtlich oder auch strafrechtlich, so weit wie möglich gebannt werden.
    • Auswahl geeigneter Rechtsexperten, die in den verschiedenen Stadien einer solchen Sanierung unterstützen.
    • Zusammenarbeit mit dem Management Team und weiteren externen CxO’s 

     

    Die Nachhaltigkeit, das Fortbestehen des Unternehmens und somit dem Erhalt der Arbeitsplätze und dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens sind die Antriebsfelder für die Unternehmenssanierung als CRO.
     


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